körperliche Sachen


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  • eventuell gleichwertig: Ware – materielles Wirtschaftsgut, welches Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte
  • Gegenteil von: immaterieller Vermögensgegenstand – nicht-physischer Vermögensgegenstand, der bei der Bilanzierung in der Bilanz auf deren Aktivseite erfasst werden kann