Süddeutscher Fußball-Verband

Zeitraum: 1897


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  • Rechtsform: Verein – freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks
  • Mitglied von: Deutscher Fußball-Bund (1900) – nationaler Fußballverband Deutschlands