Der Transsexuellen-Erlass in Österreich
Darstellung nach Baumgartinger (2019)
Personenstandsgesetz aus der NS-Zeit
Personenstandsgesetz aus der NS-Zeit
Personenstandsgesetz 1983
ermöglicht juristischen Geschlechtswechsel
Personenstandsänderungen eher unüblich
mögliche hohe Dunkelziffer aufgrund von Stigmatisierung
Geschlechtsbestätigende Operationen in Ö nicht mehr illegal
Erster Transexuellen-Erlass
• Leben unter der „zwanghaften Vorstellung […], […] dem anderen Geschlecht zuzugehören“, • Vornehmen genitalverändernder Maßnahmen (ausgelöst durch die „zwanghafte Vorstellung“), •Annäherung des „äußeren Erscheinungsbilds“ an jenes „des anderen Geschlechts“ (ausgelöst durch 1. und 2.) und • „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ Beibehaltung des „Zugehörigkeitsempfinden des anderen Geschlechts“ Ehen werden automatisch aufgelöst
Entscheidungskompetenz beim IM
Transsexuellen-Erlass 2006
Scheidungszwang
Personenstandsänderung Länderkompetenz
Beginn der zentralisierten Regulierung von Trans
Beginn der ö Trans-Bewegung
Bundesgesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Vornamensänderung, u.a. wenn „ein Vorname nicht dem Geschlecht des Antragstellers entspricht“ (§ 2 Abs 2 NÄG)
Trans-Bewegung wird öffentlich aktiv
Empfehlungen für den Behandlungsprozess von Transsexuellen in Österreich
Öffentliche Forderungen der Trans-Bewegung
Scheidungszwang fällt
Ehen automatisch aufgelöst
Scheidungszwang
Operationszwang fällt
Revidierte Behandlungsempfehlungen 2014, 2015, 2017
Empfehlungen für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie von Kindern und Jugendlichen
Aufhebung des TS-E